Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma wettex GmbH, Textilschläuche, 59556 Lippstadt

  • I. Geltungsbereich

    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen, Lieferungen und Leistungen. Die Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht bei vorbehaltloser Vertragsdurchführung.

  • II. Angebot - Angebotsunterlagen

    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes verein­bart ist.
    2. Angebotsunterlagen, technische Beschreibungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annä­hernd maßgebend und zunächst unverbindlich. Technische Änderungen blei­ben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
    3. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung der Lieferun­gen schriftlich bestätigen (Auftragsbestätigung) oder die Lieferungen ausführen.
  • III. Ausführung der Lieferungen - Lieferzeit - Mitwirkungspflichten

    1. Der Umfang unserer Lieferpflicht und der Beginn der Lieferfrist ergibt sich aus dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. der Absendung der Lieferung. Neben­abreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Teillieferungen sind zuläs­sig und können in Rechnung gestellt werden.
    2. Grundsätzlich ist die Lieferung ab Werk Lippstadt vereinbart. Sofern der Besteller es wünscht, erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
    3. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsge­mäßer Mitwirkung des Bestellers. Die Erfüllung einer Lieferverpflichtung setzt die recht­- zeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers wie die recht­zeitige Bekanntgabe und Lieferung von Informationen und Unterlagen voraus. Für die Ein­haltung von Lieferfristen und Terminen ist die Meldung der Versandbereitschaft oder der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maß­geblich. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Wa­re ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
    4. Lässt sich eine vereinbarte Lieferzeit infolge von uns nicht beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen.
  • IV. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Preise am Tag der Lieferung in Euro ab Werk einschließlich Verpackung und Verladung im Werk.
      Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in ge­setzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    2. Skonto: Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum kann ein Abzug von 2 % Skonto vom Nettobetrag der Rechnung vorgenommen werden. Ansonsten ist die Rech­nung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug netto zu zahlen. Andere Zahlungsbedin­gungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Zahlungen gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht.
    3. Alle sonstigen Nebenkosten wie Transport, Lagerung, Versicherung usw. gehen zu Las­ten des Bestel­lers.
    4. Stellt sich nach Abschluss der Vertrages heraus, dass der Besteller keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Si­cherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer Auf­forderung nicht innerhalb von 7 Werktagen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    5. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der gesetzliche Zinssatz zu zahlen. Die Geltendma­chung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
    6. Zahlungsanweisungen, Wechsel- und Scheckzahlungen werden lediglich erfüllungshal­ber angenommen.
    7. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen Ihm darüber hinaus nur insoweit zu, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  • V. Gefahrübergang, Erfüllungsort

    Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" ver­einbart. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Lippstadt. Mit der Absendung ab Werk geht die Gefahr des Diebstahls, Verlustes, zufälligen Untergangs oder zufälliger Ver­schlechterung des Liefergegenstands mit der Übergabe bzw. beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausfüh­rung der Versendung bestimmten Personen auf den Besteller über.

  • VI. Eigentumsvorbehalt

    1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt so lange vorbehalten, bis unsere sämtli­chen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung einschließlich künftig bestehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen begli­chen sind.
    2. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist berechtigt, die Wa­ren im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten. Etwaige Verar­beitung nimmt er für uns vor, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung oder Vermischung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.
    3. Der Besteller tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Bei Einziehung der Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst ein zuziehen, bleibt aber unberührt. Auf Verlangen hat uns der Besteller die abgetretene Forderung und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zu­gehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.
    4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Besteller hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume unge­hindert zu betreten und die Ware mitzunehmen.
    5. Der Besteller darf, soweit und so lange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellten Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereig­nen oder verpfänden.
    6. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schrift­lich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu tref­fen, die unsere Rechte beeinträchtigen können.
  • VII. Sachmängel

    1. Den Besteller trifft im Hinblick auf Sachmängel zunächst die gesetzliche Untersu­chungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB.
    2. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennba­ren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weite­ren Rechte herleiten. Für die äußerlich erkennbaren Eigenschaften unserer Produkte gel­ten die auf der Basis unserer Toleranz- und Gütevorschriften vereinbarten Spezifikationen für Abmessungen, Oberflächenstruktur und Oberflächenbeschaffenheit. Die Vorschriften können angefordert werden.
    3. Weist die Lieferung bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacher­füllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Trans­port-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten gehen zu unseren Lasten. Machen die Kosten mehr als 50 % des Lieferwertes aus, sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
    4. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Minderung des Kaufpreises oder - in den Grenzen der folgenden Absätze - Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
    5. Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestim­mungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Pro­dukthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.
    6. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertrags­pflicht beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.
    7. Weitergehende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausge­schlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegen­stand selbst entstanden sind und auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Ver­mögensschäden des Bestellers.
    8. Diese Bestimmungen gelten auch für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen, im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses. Die Schadensersatzverpflichtung bezieht sich in diesem Fall lediglich auf die Ersatzpflicht des negativen Interesses.
  • VIII. Verjährung

    Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers bei neuen Sachen verjährt vorbehaltlich der §§ 438, 479 BGB in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen wird eine Gewährleistung ausgeschlossen.
    Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der §§ 438, 479 BGB ein Jahr. Für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.

  • IX. Daten

    Der Besteller erteilt uns hiermit die Zustimmung, alle unternehmens- und personenbezo­gene Daten und Erkenntnisse über den Besteller zum Zwecke der Vertragsverwaltung auf Datenträgern zu speichern und im EDV-Programm unserer Wahl zu verarbeiten.

  • X. Sonstiges

    1. Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nur mit unserer Zustimmung über­tragbar.
    2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht.
    3. Im internationalen Geschäftsverkehr mit uns gilt ausschließlich das deutsche Recht un­ter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Maßgebend für die Auslegung der Handels­klauseln sind im Zweifel die INCOTERMS 2000. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen gelten auch für den internationalen Geschäftsverkehr unter Anwendung deutschen Rechts.
    4. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand der Sitz der Firma wettex GmbH, Lippstadt.

Lippstadt, 10.09.2010